Die Veröffentlichung von Aufgabenregel 3 ist schon ein paar Tage her, daher nun nun endlich:

Aufgabenregel 4: Aufgabenlisten geheim halten

Ich kann mir vorstellen, dass sich der Sinn dieser Regel nicht sofort erschließt. Aber das Geheimhalten der Listen ist auch eine meiner unbewussten Handlungen im Umgang mit Aufgabenlisten. Und die Aufgabenregeln sind aus meinen eigenen Beobachtungen abgeleitet.
„Geheim halten“ ist vielleicht auch eine zu starke Bezeichnung. Es geht darum, dass man – ähnlich wie beim Führen eines Tagebuches – anders schreibt und notiert, wenn man weiß, dass keine fremden Augen mitlesen. Gerade in Kombination mit Aufgabenregel 3: Auch kleinste Aufgaben notieren könnte es sein, dass es Manchem unangenehm ist, wenn jemand Trivialitäten auf einer Aufgabenliste liest. Unwillkürlich taucht der Gedanke auf, was wohl andere über einen denken, wenn sie die Liste lesen. Neben dem Gefühl der Peinlichkeit für das Notieren von Trivialitäten könnte die Liste auch offenbaren, dass man viele Dinge vor sich herschiebt (dafür kommt auch noch eine Regel). Die Liste der unangenehmen Gedanken, was andere denken könnten, kann man sich beliebig lang konstruieren. Daher: lieber nicht öffentlich Listen führen.
Für mich gibt es aber noch einen anderen Grund, Aufgabenlisten geheim zu halten: im beruflichen Alltag muss ich ab und an vertrauliche Dinge notieren – und ehrlich gesagt ist das der Hauptgrund, warum meine Aufgabenlisten in der Regel nicht offen sind.

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